13 April 2014

Maulkorb für Lebensmittelkontrollbehörden?

Foodwatch-Presseerklärung: EU-Kommission plant Maulkorb für Lebensmittelkontrollbehörden – Debatte am Montag im Europaparlament

Unter dem Deckmantel einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bereitet die Europäische Kommission einen „Maulkorb“ für Kontrollbehörden vor: Relevante Informationen könnten demnach nicht mehr an die Verbraucher weitergereicht werden, da laut Gesetzentwurf eine umfassende „Geheimhaltungspflicht“ eingeführt werden soll. Davor hat die Verbraucherorganisation foodwatch gewarnt und die Europaabgeordneten aufgefordert, die geplante Neufassung der EU-Kontrollverordnung in ihrer Substanz zu verändern. Das Europäische Parlament wird an diesem Montag (14. April) in erster Lesung über den Kommissionsentwurf beraten und am Dienstag über seine Position abstimmen.
 „Ein solches Gesetz würde mit Sicherheit dazu führen, dass es künftig weniger Lebensmittelskandale gibt – weil die Öffentlichkeit von den Skandalen gar nicht erst erfahren würde“, kritisierte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.
 Konkret heißt es im Gesetzentwurf der Europäischen Kommission, dass Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nicht publik machen dürfen, wenn dies „den Schutz der geschäftlichen Interessen“ von Unternehmen „beeinträchtigen“ würde. Zwar soll eine Abwägung stattfinden, ob das öffentliche Interesse den kommerziellen Interessen überwiegt – im Zweifel könnten sich die Beamten aus Sorge vor Klagen jedoch immer für die Geheimhaltung entscheiden.
 Der Kommissionsentwurf würde nicht zu mehr, sondern zu weniger Lebensmittelsicherheit führen, kritisiert foodwatch: „Statt durch umfassende Transparenzvorschriften für Behörden den öffentlichen Druck auf die Lebensmittelwirtschaft zur Einhaltung der Gesetze zu erhöhen, soll Schweigen zur ersten Kontrolleurspflicht gemacht werden“, so Matthias Wolfschmidt. „Gammelfleischhändlern und Pferdefleischschiebern wird das Leben damit einfach gemacht.“

 foodwatch forderte EU-Kommission, Europaparlament und den Europäischen Rat auf, bei den anstehenden Trilogverhandlungen umfassende Transparenzpflichten durchzusetzen. Wolfschmidt: „Alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen müssen grundsätzlich und unverzüglich publik gemacht werden – am besten mit dem seit mehr als zehn Jahren in Dänemark bewährten Smiley-System. Dieses Konzept muss zum Standard in Europa werden.“

11 März 2014

Samsung schuldet Kunden Millionen

Um den Umsatz anzukurbeln, versprach Samsung zum Jahresende 2013 Käufern von Smartphones Rabatte per "Cashback", also Banküberweisung nach Registrierung nebst Einsendung des Kaufbelegs. So sollte beispielsweise der Käufer eines "Samsung Galaxy Note3" 100 € des Kaufpreises erstattet bekommen. Im Januar kam nichts, im Februar kam eine eMail, in der sich Samsung mit der umfänglichen Prüfung "10-tausender" Cashback-Anträge entschuldigte, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Inzwischen ist Samsung bereits im dritten Verzugsmonat und muss allmählich mit der Geltendmachung von Verzugszinsen rechnen.

NACHTRAG: Anfang April 2014 traf der Rabattbetrag ein.

05 Januar 2014

Samsung-Smartphone S4 oder Note3 ?

Mit den "Neujahrsrabatten" war das leistungsstärkere Note3 nur noch 50 € teurer als das Galaxy S4 mit bloß 16 GB, dennoch lohnt genaue Abwägung, denn wer hektischer durchs Leben eilt, scheint mit dem S4 besser bedient. Das deutlich größere Note3 lässt sich zwar auf einhändige Bedienung einrichten, aber es liegt unsicherer in der Hand und bindet dadurch einfach mehr Aufmerksamkeit.
Trotzdem passt auch das Note3 so locker ins Jacket wie in früheren Zeiten der schmale Terminkalender und ließe sich mit etwas Übung auch per Sprache steuern.
Auf dem Beifahrersitz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Büro und zuhause wäre allemal dem Note3 der Vorzug zu geben. Überwiegt der einhändige Gebrauch, dann eher das S4. (Update-Rezension-20140122)