21 Dezember 2005

Mannesmannprozess wird neu aufgerollt

Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.

Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.

Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.

Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+

07 November 2005

In Schweden gibt es fast kein Bargeld mehr

Stockholm (Schweden), 07.11.2005 – Nach dem 34. brutalen Überfall auf einen schwedischen Sicherheitstransporter in diesem Jahr, bei dem letzten Woche die Fahrerin verletzt wurde, befördern die Sicherheitsunternehmen in den größten schwedischen Städten nur noch Bargeld, wenn der Transport von der Polizei eskortiert wird. Die Polizei lehnt jedoch eine generelle Eskorte ab, so dass Bargeldtransporte nur noch in Ausnahmefällen in den Großstädten Stockholm, Malmö und Göteborg durchgeführt werden.

Mittlerweile sind rund 70 Prozent der Geldautomaten in Schweden außer Betrieb. Der Einzelhandel warnt deshalb vor einer ernstzunehmenden Knappheit von Bargeld. Ein zusätzlicher Risikofaktor sind die hohen Geldbestände in den Geschäften, aus denen das Geld nicht mehr abtransportiert wird. Die Banken warnen zudem die Bevölkerung davor, Geld zu hamstern. +wikinews+

19 Oktober 2005

Bayerische Landesbank übernimmt Kontrolle über Formel-1-Holding

München (Deutschland) / London (Vereinigtes Königreich), 19.10.2005 – Die Formel-1-Holding SLEC gehört zu 75 Prozent den drei Kirch-Gläubigerbanken Lehmann Brothers, JP Morgan und der Bayerischen Landesbank. Die Kontrolle übten sie gemeinsam aus. Weil das entsprechende Abkommen diese Woche ausgelaufen ist, hat die Bayerische Landesbank unter Zustimmung der EU-Kommission die alleinige Kontrolle übernommen. Wie ein Sprecher mitteilte, sei es „nicht korrekt, dass die anderen beiden Banken nicht mehr dabei sind. Die Anteilsverhältnisse haben sich nicht verändert.“ +wikinews+

06 Oktober 2005

Wer verdient am Öl?

Die NZZ.ch schreibt unter Berufung auf die Opec in Wien, dass während die Opec-Staaten in den vergangenen vier Jahren 1300 Milliarden Dollar eingenommen hätten, die sieben wichtigsten Industriestaaten mit 1600 Milliarden Dollar Steuereinnahmen auf Treibstoff und Heizöl deutlich mehr Kasse gemacht hätten.

Zusammenhang zwischen Ölpreis und Nachfrage

Der US-Branchenverband Bikes Belong berichtet, dass im Jahr 2004 in den USA 19 Millionen Fahrräder verkauft worden seien. Nur im "Öl-Krisenjahr" 1973 waren es mit 20 Millionen mehr Verkäufe.

-sven-

30 September 2005

Fusionswahn der Kfz-Hersteller

Nach der 10-Prozent-Beteiligung von Porsche am Volkswagen-Konzern und der Absichtserklärung, diesen Anteil auf 20 Prozent aufzustocken, gibt es Gerüchte, dass auch DaimlerChrysler in dieser Höhe VW-Aktien erwerben will.

Solche Beteiligungen gibt es nicht zum Nulltarif und sind mit den im Zusammenhang von Arbeitsplatzabbau propagierten "Einspar-Zwängen" nur schwer vereinbar, wenn beispielsweise DaimlerChrysler in kurzer Frist mehr als 8.000 Arbeitsplätze abbauen will.

Die Akteure der Fusionierei werden ihre Freude daran haben, dass sich die Kommentatoren in der Beurteilung schwertun, denn das lähmt die Widerstände.

Schauen wir uns die Argumente an: Porsche wirbt für die Kapitalbeteiligung mit der Behauptung, dass es eine "feindliche Übernahme" abzuwehren gegolten habe.

Bestand solch eine Gefahr tatsächlich? Was den Bürger erschreckt, ist jedoch abstrakt selbstredend, ansonsten wären es keine börsengehandelten Papiere.Wahrscheinlicher ist die "feindliche Übernahme" eher ein Vorwand, um kartellrechtliche Hindernisse zu überwinden.

Und wie steht es um die Interessen von DaimlerChrysler?

Schon die Fusion dieser ehemals getrennten Konzerne war eine enorme Kapitalvernichtung für viele Anleger, während die Manager des Deals enorm daran gewannen, denn sie erhöhten sich umgehend die Gehälter und Abfindungen.Es ist schon erstaunlich, wie gut sich die Börsenunternehmen auf die Hoffnungsproduktion verstehen.

-msr-

02 August 2005

Google als führende Suchmaschine

Google bleibt unangefochtene Spitze im Suchmaschinen-Ranking AOL und Ask Jeeves holen mit zweistelligen Zuwächsen auf
New York (pte/22.07.2005/13:05) - Die Suchmaschinen AOL und Ask Jeeves haben im zweiten Quartal 2005 mit einem Zuwachs von 15 und 16 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2005 im Suchmaschinen-Ranking aufgeholt. Unter die Top-Fünf hat es Ask Jeeves dennoch nicht geschafft.

Google steht weiterhin unangefochten an der Spitze der Top-Fünf-Rangliste mit einem Marktanteil von 47 Prozent, gefolgt von Yahoo mit 22 Prozent. MSN, die Suchmaschine von Microsoft, hat als einzige verloren. Sie hat vier Prozent weniger Anfragen als im ersten Quartal 2005 verbucht. Einer Studie des US-Marktforschungsinstituts Nielsen/NetRatings http://www.nielsen-netratings.com/ zufolge hat die Zahl der Suchanfragen im zweiten Quartal 2005 insgesamt um fünf Prozent zugenommen. Der Zuwachs der größten drei Suchmaschinen der USA, Google, Yahoo und MSN, im zweiten Quartal 2005 ist zwar bescheiden, aber "Google muss sich um seine Position als Marktführer noch lange keine Sorgen machen", beschwichtigt Ken Cassar, Analyst von Nielsen/NetRatings.

Google hat sechs Prozent zugelegt und führt mit 6,1 Mrd. Suchanfragen im zweiten Quartal.
Yahoo ist um neun Prozent gewachsen und liegt mit 2,8 Mrd. Suchanfragen auf Platz zwei der Top-Fünf vor MSN. AOL hält trotz 15 Prozent Zuwachs auf Platz vier bei einem Marktanteil von fünf Prozent. An fünfter Stelle rangiert My Way Search, die durch den Verzicht auf Werbung punkten konnten. Ausschlag gebend für die großen Zuwächse war die Bildersuche.

MSN hat im zweiten Quartal 90 Prozent zugelegt, AOL 74 und Yahoo 55.

Etwa drei Viertel aller Bilder werden noch immer über Google abgefragt. Insgesamt wurden in die Top-Fünf-Suchmaschinen der USA im zweiten Quartal dieses Jahres 12,8 Mrd. Suchanfragen eingegeben, das sind fünf Prozent mehr als in den ersten drei Monaten 2005.

Aussender: pressetext.austriaRedakteur: Christine Imlinger

15 Juli 2005

Discounter Lidl wurde wegen Lockvogel-Angeboten verurteilt

Stuttgart / Neckarsulm (Deutschland), 15.07.2005 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Neckarsulmer Discounter Lidl wegen zweier Lockvogel-Angebote verurteilt. Zugrunde gelegt wurde ein Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsgesetz.

Das Gericht gab in seinem Urteil bekannt, dass für Angebote nur dann in hervorgehobener Weise geworben werden darf, wenn ausreichend Ware vorrätig sei. Als „ausreichend“ bezeichnete das Gericht einen Zeitraum von mindestens zwei Tagen.

Im Falle Lidl ging es um einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur, die innerhalb einer Stunde ausverkauft waren. Lidl hatte die Produkte in einer Zeitung ganzseitig als Aktionsware beworben. Als die Anzeige erschien, wurde einem Kunden um 13:00 Uhr mitgeteilt, die Ware sei seit 09:00 Uhr ausverkauft gewesen. Auf diesen Fall baute die anschließende Anzeige auf.

Das Urteil ist rechtskräftig und wird am Oberlandesgericht „Stuttgart 2“ unter dem Aktenzeichen „U 7/05“ geführt. +wikinews+

05 Juli 2005

EU-Kommission gibt Lufthansa grünes Licht für Übernahme der Swiss

Brüssel (Belgien) / Frankfurt am Main (Deutschland), 05.07.2005 – Die EU-Kommission erteilte der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa die Genehmigung zur Übernahme der schweizerischen SWISS, allerdings mit der Auflage verbunden, an den großen europäischen Flughäfen (vor allem Zürich und Frankfurt) den Konkurrenzunternehmen Start- und Landezeiten einzuräumen. Die amerikanische Kartellbehörde hatte bereits ohne Auflagen zugestimmt.

Ähnliche Bedingungen waren von der EU-Kommission auch an die Erlaubnis zur Fusion der AIR France mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM im Jahre 2004 geknüpft worden.

Die schweizerische Swiss sieht den Zusammenschluss als „die Chance, die Luftverkehrsanbindung des Wirtschaftsstandortes Schweiz dauerhaft zu sichern“, sagte Christoph Franz, Vorstand der Swiss.

Der Kauf der Swiss kostet die Lufthansa bis zu 310 Millionen Euro. Die Übernahme soll jedoch schrittweise erfolgen. Zur Zeit hält die Kranich-Linie elf Prozent an der AirTrust, der Eigentümergesellschaft der Swiss. Eine Aufstockung dieses Anteils auf 49 Prozent ist in den nächsten Wochen geplant. Die vollständige Übernahme ist frühestens für das Jahr 2006 geplant. +wikinews+

14 Juni 2005

800 Autogastankstellen in Deutschland

Berlin (Deutschland) / Flensburg (Deutschland), 14.06.2005 - Die Anzahl der Autogastankstellen in Deutschland ist mittlerweile auf über 800 angestiegen. Die Tendenz bei der Neueröffnung von Autogastankstellen ist weiterhin ansteigend. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg fahren derzeit in Deutschland etwa 25.000 Wagen mit Autogasantrieb.

Der Betrieb von Fahrzeugen mit Autogas stellt bei steigenden Spritpreisen eine Alternative zum Auto dar, das mit Benzin fährt, hinzu kommt eine Ermäßigung bei der Mineralölsteuer für Autos mit Gasantrieb. Je nach Fahrstil und Verbrauch kann der Preis für Spritkosten durch Autogas bis auf die Hälfte reduziert werden

Es sind mittlerweile von zahlreichen Autoherstellern Neuwagen mit Autogasantrieb auf dem Markt erhältlich, ebenso können aber auch Gebrauchtwagen problemlos nachgerüstet werden. +wikinews+

04 April 2005

Ehemaliger Conradty-Gesellschafter verurteilt

Nürnberg (Deutschland), 04.04.2005 – Der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter der Firmengruppe Conradty mit Sitz in Röthenbach an der Pegnitz bei Nürnberg, Albert G., wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss Albert G. eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro zahlen.

Der 71-jährige G. war angeklagt, Firmengelder veruntreut zu haben. Insgesamt ging es um eine Summe von 1,15 Millionen Euro. Für den im Nürnberger Raum mit viel Spannung erwarteten Prozess waren mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Nachdem G. jedoch gleich zu Beginn mit einem Geständnis für eine Überraschung sorgte, ging die Gerichtssitzung nach nicht einmal 60 Minuten mit dem Urteil zu Ende.

Noch vor Gericht versprach G. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Eine Summe von 446.000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, die Zahlung der Restsumme folge demnächst.

Das Urteil gegen Albert G. war nur eines von mehreren Urteilen gegen die ehemalige Führungsmannschaft der Firmengruppe. Bereits im Dezember 2004 wurden drei ehemalige Topmanager der Firma verurteilt. +wikinews+

26 März 2005

Werber bei Weblogs noch zaghaft

Großes Potenzial für Imagebildung von Unternehmen

Montreat (pte) - Die Attraktivität von Weblogs als Werbefläche ist zwar groß, dennoch zögern vor allem die großen Werber ihre Reklame auf den Online-Tagebüchern zu platzieren. Die Zurückhaltung ist auf die Unberechenbarkeit dieses Mediums zurückzuführen, heißt es im Wall Street Journal. Das Interactive Advertising Bureau http://de.rd.yahoo.com/cb/external/*http://www.iab.net verfügt kaum über genaue Zahlen wie viel für Webblog-Werbung derzeit ausgegeben wird. Werber, die sich auf Webblogseiten trauen, müssen eine dicke Haut haben, denn die Kommentare können schlagartig ins Negative gehen. PR-Leute haben aber ohnehin nichts in der Bloggerwelt verloren, wie Jason Calacanis, Begründer von Weblogs Inc. http://de.rd.yahoo.com/cb/external/*http://www.weblogsinc.com . Dennoch, meint Calacanis, haben kundenorientierte Firmen keinen Grund zur Scheu vor einer direkten und ehrlichen Konfrontation mit den Konsumenten.
Weblogs können einer Marke gezielt zu einem hohen Bekanntheitsgrad verhelfen. Die Schwierigkeit für Werber liegt darin, die richtigen Weblogs zu finden, auf denen es sinnvoll ist Anzeigen zu veröffentlichen. Auf dieses Bedürfnis ist die Plattform Blogads http://de.rd.yahoo.com/cb/external/*http://www.blogads.com spezialisiert. Hier finden Werber ein Verzeichnis von über 750 Weblogseiten, mit Informationen zur Reichweite und den Themenschwerpunkten der Webseiten. Die Anzeigenpreise schwanken je nach Bekanntheit von zehn bis zu 3.000 Dollar pro Woche. Die großen Werbeagenturen wollen dennoch nichts riskieren. "Wir befinden uns in einer Beobachtungsphase und warten erst einmal ab was geschieht", kommentiert Stuart Bogaty Managementchef von mOne Worldwide, einer digitalen Werbeagentur, die zu WPP gehört.
Das Phänomen Weblogs ist zwar noch nicht am Zenit seiner Bedeutung für die Cyberspacekultur, es ist aber ein schnelles Wachstum zu erkennen. Eigenen Angaben zu Folge stieg die Zahl der Werbeanzeigen bei Blogads von 28 im September 2002 auf 1.685 im vergangenen Monat. Eine Studie von Berlecon Research konnte im September 2004 ein monatliches Wachstum der Weblogs um 15 Prozent feststellen. Anhand der Ergebnisse empfahl Berlecon den Unternehmen sich mit Weblogs auseinanderzusetzen und wichtige Blogs zu identifizieren, da sie entscheidend zur Imagebildung eines Unternehmens beitragen können.

pte berichtete: http://de.rd.yahoo.com/cb/external/*http://www.pte.at/pte.mc?pte=040928048

08 Januar 2005

Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden

Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.

In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.

Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+